Zur Differenz von „gesellschaftlicher Bedeutung“ und „persönlichem Sinn“:
Die seit der Reformpädagogik transportierte normative Überzeugung, daß Lehrende Moderatoren und nicht Instruktoren von Lernprozessen zu sein haben, findet hier ihre theoretische Begründung: Gemeint ist nicht, daß Lernende „von selber“, also nicht „fremdbestimmt“ auf die bereits feststehende Lösung eines Problems kommen, „sondern daß sie auf ihre Lösung kommen“(1).
(1) Volker Schürmann, Prozeß und Tätigkeit. Zur Spezifik der Tätigkeitstheorie. In: Behindertenpädagogik 47 (2008) 1, S. 9, Kursivierung vom Autor